Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus(a)dem Vorstand
(b)den anderen ordentlichen Mitgliedern
(c)den fördernden Mitgliedern,
wobei nur die ordentlichen Mitglieder stimmberechtigt sind.
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
(a)Bildung und Auflösung von Arbeitskreisen und Festlegung ihrer Sachgebiete
(b)Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Vorstands
(c)Wahl eines Rechnungsprüfers
(d)Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr
(e)In Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Vorstandes fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Vorstand beschließen. Der Vorstand kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zuständigkeitsbereiches die Meinung der Mitgliederversammlung einholen.
(f)Festsetzung des Mitgliedbeitrags in einer Beitragsordnung
(g)Beschlussfassung über Satzungsänderung und die Auflösung des Vereins.
(h)Sonstige Angelegenheiten, die nach dieser Satzung oder dem Gesetz der Mitgliederversammlung vorgelegt werden müssen oder die der Vorstand der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorlegt.
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.
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